Wiedereingliederung in die Familie
Wenn ein Kind nach einer Fremdunterbringung nach § 34 SGB VIII z. B. in einer Wohngruppe oder einer Pflegefamilie zurück in die Herkunftsfamilie eingegliedert werden kann, unterstützt unsere Ambulante Erziehungshilfe. Wir bieten dann eine ambulante Hilfestellung für das betroffene Kind bzw. den / die Jugendliche sowie dessen Familie an.
Ziel der Wiedereingliederungs-Maßnahme ist es, das Kind bzw. den / die Jugendliche und dessen Familie auf ein erneutes Zusammenleben vorzubereiten, um problematischen Situationen und erneuten Beziehungsabbrüche vorzubeugen. Wir schaffen ein Fundament an Handlungssicherheiten aller Beteiligten, bevor die Rückführung in die Familie stattfindet.
Unser Konzept
Mit unserer Hilfestellung und verschiedenen Maßnahmen möchten wir alle Beteiligten bestmöglich auf die Rückführung des Kindes bzw. des / der Jugendlichen in die Familie vorbereiten. Den Prozess möchten wir Ihnen gerne näher vorstellen.
Anhand verschiedener Fragestellungen erläutern wir gemeinsam mit den Familien die gegenwärtige Situation. Die Fragen können lauten:
- Was war in der Zwischenzeit gut? Was nehme ich daraus mit?
- Was hat gefehlt?
- Welche Regeln und Strukturen der stationären Jugendhilfe können in den Haushalt übernommen werden?
- Was ist jetzt anders als damals?
- Welche Erkenntnisse wurden inzwischen gewonnen?
- Wie wird es in Zukunft sein? Worauf müssen sich alle einstellen? Welche Probleme könnten auftauchen? Welche Lösungsansätze existieren dafür bereits?
- Wie kann der neue Alltag von Beginn an anders gestaltet werden, um mögliche Problemlagen zu vermeiden?
Die Zusammenarbeit beginnt ca. 3-4 Monate vor der tatsächlichen Rückführung mit dem Kind und dessen Familie. Dann erfolgt eine anschließende Zusammenarbeit für mind. drei Monate im gemeinsamen Haushalt, um das Erarbeitete zu festigen. Die Rückführung gliedert sich in zwei Phasen:
Erste Phase:
In der ersten Phase des Rückführungsmanagement steht der Kontaktaufbau zu der Fachkraft und der Beziehungsaufbau unter den einzelnen Familienmitgliedern im Fokus. Die Fachkräfte der stationären Jugendhilfe werden ebenfalls mit einbezogen, um einen umfassenden Einblick in die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen zu gewährleisten und mögliche weitere Handlungsmöglichkeiten im familiären Zusammenleben abzuleiten.
Zweite Phase:
In der zweiten Phase wird das Zusammenleben im Alltag der Familie begleitet, um die zuvor erworbenen Erkenntnisse, die für eine dauerhaft, gelingende Rückführung zielführend sind, im Fokus zu behalten oder gegebenenfalls anzupassen. Hier kann auch die Empfehlung weiterer ambulanter Hilfeformen erfolgen, sofern sich in den drei Monaten der Begleitung im gemeinsamen Haushalt ein weiterer Bedarf ergeben sollte.
Die Abrechnung erfolgt nach face-to-face Fachleistungsstunden zum vereinbarten Stundensatz.
Die Hilfemaßnahme dauert insgesamt ca. 6-8 Monate (erste und zweite Phase). In der ersten Phase findet die ambulante Hilfe einmal wöchentlich statt, in der zweiten Phase zweimal wöchentlich.